März 2022

Feuchtes Mauerwerk im Erdgeschoss

Unverhofft kommt… oft?!

Kurz vor Weihnachten 2021 stellte Familie Stolper eine nasse Stelle in der Wand und am Boden fest. Untersuchungen durch Gemeindeglieder ergaben, dass in den Trinkwasserleitungen teilweise Lochfraß zu finden war, der die Leitungen undicht werden ließ. Die undichte Stelle wurde abgedichtet und die Versicherung wurde informiert. Neue Schäden traten auf, ein Notdienst musste kontaktiert werden, es waren aufregende Tage. Wer das schon mal erlebt hat, weiß was folgt: Ein Gutachter kommt und beschaut den Schaden, Fachleute werden zu Rate gezogen, Angebote werden erstellt und dann geht es los. So auch in diesem Fall. Je tiefer jedoch geschaut wurde, desto mehr „Baustellen“ traten auf.

Der Schaden ist beträchtlich und verteilt sich über mehrere Etagen und Räume. Betroffen sind das gesamte Treppenhaus, die Gästetoilette, die Küche und die Speisekammer. Da es sich bei unserem Pfarrhaus um ein Fachwerkgebäude handelt, ist die Trocknung entsprechend herausfordernd, denn die Wände haben sich richtig vollgesogen.

Feuchtigkeit im Mauerwerk am Hinterausgang

Bei der Schadenssichtung stellte sich heraus, dass neben der Speisekammer auch der Küchenboden sehr feucht ist. Daher muss der Bodenbelag entfernt werden, und hier zeigte sich der Verdacht, dass im Küchenboden Asbest verlegt wurde. Nach Baustellenstopp wurde dieser Verdacht durch Untersuchung der Bodenprobe bestätigt. Ein weiterer Asbestbodenbelag wurde im Durchgang zum Garten gefunden.

So muss nun die Schadensbehebung also mit besonderem Bedacht erfolgen. Es sind Fachfirmen am Werk, und glücklicherweise hat sich ein starkes Team aus drei kompetenten Gemeindegliedern gefunden, welches die Baustelle betreut.

Nichtsdestotrotz bedeutet dies für die Familie Stolper eine enorme Belastung: Terminabsprachen mit den Handwerkern, Geräusche durch Trocknungsgeräte, Dreck und Staub, fremde Menschen im Haus und eine kaum nutzbare Küche bei einem 5-Personen-Haushalt.

Leider wird die Versicherung wohl nur den eigentlichen Schaden übernehmen, der durch das ausgetretene Wasser entstanden ist. Den Austausch des Asbestbelags zum Beispiel werden wir selbst finanzieren müssen. Auch müssen aus vorausschauender Sicht bei diesen Baumaßnahmen Reparaturen erfolgen, die nur sekundär mit dem Schaden zu tun haben. Längst fällige Renovierungsarbeiten werden in diesem Zuge dann ebenfalls getätigt. Diese Kosten müssen wir als Gemeinde tragen. Welche Summe genau hier erforderlich ist, ist heute schwierig zu ermitteln.

Heike Hämer